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Digitaler Transfer notarieller Dokumente: Moderne Lösungen

Digitalisieren Sie notarielle Dokumenten-Workflows mit sicheren Übertragungslösungen: Fernbeurkundung, digitale Signaturen und Verifikation.

Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) verlangt für notarielle Urkunden die eigenhändige Unterschrift und körperliche Anwesenheit — doch die Bundesnotarordnung (BNotO) und das Gesetz zur Förderung elektronischer Rechtsgeschäfte bereiten seit 2021 den Weg für die digitale Videobeglaubigung. Während Deutschland die Online-Beurkundung schrittweise einführt, sind die Herausforderungen bei der sicheren Übertragung notarieller Dokumente bereits heute real: Entwürfe mit Sozialversicherungsnummern, medizinischen Daten oder Kontoinformationen müssen Ende-zu-Ende verschlüsselt den Weg vom Mandanten zum Notar finden, bevor überhaupt eine Sitzung stattfindet.

Was eine digitale Notarsitzung beinhaltet

Eine vollständige digitale Beurkundungssitzung — wie sie in den USA über Remote Online Notarization (RON) etabliert ist und in Deutschland vorbereitet wird — folgt einer klaren Abfolge:

  1. Dokument-Upload auf die Plattform oder den Notarbereich
  2. Identitätsprüfung — wissensbasierte Authentifizierung (KBA) plus Lichtbildausweis-Analyse
  3. Audio-Video-Sitzung — Unterzeichner und Notar über verschlüsseltes Video
  4. Dokumentenprüfung am Bildschirm
  5. Elektronische Unterschrift durch den Unterzeichner
  6. Notariatsstempel mit dem digitalen Zertifikat des Notars (PKI-basiert)
  7. Aufzeichnung — AV-Datei plus Metadaten gespeichert
  8. Transfer des beurkundeten Dokuments an Unterzeichner und Empfänger

Anbieter wie Notarize, NotaryCam und BlueNotary decken diesen Prozess vollständig ab. In Deutschland entwickeln DATEV und die Bundesnotarkammer eigene sichere Übertragungsinfrastrukturen.

Digitale Notarzertifikate und die PKI-Schicht

Im Gegensatz zum traditionellen Stempel verwenden digitale Notarzertifikate Public-Key-Kryptografie. Das Zertifikat verknüpft die Identität des Notars mit einem kryptografischen Schlüsselpaar, das von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wird. Wenn der Notar das Zertifikat auf ein Dokument anwendet:

  • Ein Hash des Dokuments wird mit dem privaten Schlüssel des Notars signiert
  • Signatur und Zertifikat werden in das PDF eingebettet
  • Jeder kann die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel prüfen
  • Jede Manipulation nach der Beurkundung macht die Signatur ungültig

Qualifizierte Zertifizierungsstellen in der EU — darunter D-TRUST (Bundesdruckerei-Gruppe) und Namirial — erfüllen die Anforderungen der eIDAS-Verordnung. Damit ist die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nach eIDAS Art. 25 der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Identitätsprüfungsstandards

KBA-Fragen stammen aus öffentlichen Registern — frühere Adressen, Fahrzeugzulassungen, Grundbuchdaten. Standards für RON-Sitzungen verlangen mindestens fünf Fragen, 80 % richtige Antworten in zwei Minuten und eine Neugenerierung der Fragen bei Fehlern. Die Lichtbildausweis-Analyse nutzt KI-gestützte Dokumentenprüfung: Fonts, Wasserzeichen, UV-Muster. Anbieter wie Jumio, Onfido und IDnow betreiben diese Ebene. Für hochwertige Transaktionen — Immobilienkäufe über 1 Mio. €, Erbschaftsplanungen — fügen manche Notare biometrische Verifikation über das gesetzliche Minimum hinaus hinzu.

Aufbewahrung der Aufzeichnung

Die AV-Aufzeichnung ist in den meisten RON-Regelungen ein Pflichtartefakt. Aufbewahrungsfristen variieren nach Jurisdiktion:

  • USA (Virginia): 5 Jahre
  • USA (Florida): 10 Jahre
  • Deutschland: Notarielle Urkunden unterliegen nach BNotO § 51 einer Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren

Speicheranforderungen — verschlüsselt im Ruhezustand, zugangskontrolliert, auf Anforderung der Aufsichtsbehörde verfügbar — sind Teil der notariellen Amtspflichten. Der Wechsel des Plattformanbieters erfordert eine gesicherte Übertragung der archivierten Sitzungen.

Transfer des beurkundeten Dokuments

Nach der Beurkundung muss das signierte und zertifizierte PDF zu verschiedenen Empfängern:

  • Dem Unterzeichner (meist per E-Mail oder Plattform-Download)
  • Dem Gegenbeteiligten, Kreditgeber oder zuständigen Behörden
  • Den Notarialsakten
  • Nachgelagerten Akteuren wie Grundbuchämtern

Für Immobilientransaktionen in Deutschland route das beurkundete Dokument typischerweise über das Grundbuchamt und die Verwaltungsgebühren werden über SEPA abgewickelt. Für nicht-immobilienbezogene Beurkundungen — Vollmachten, Erbausschlagungen, Gesellschaftsverträge — läuft der Transfer über verschlüsselte E-Mail oder ein sicheres Übertragungstool. Die Integrität des PDFs ist kryptografisch durch die digitale Signatur geschützt, aber der Inhalt ist privat und sollte verschlüsselt übertragen werden.

Sensible Quelldokumente vor der Sitzung schützen

Vor der Notariatsitzung müssen Unterzeichner den Entwurf oft auf die Plattform hochladen. Dieser Entwurf kann enthalten:

  • Sozialversicherungsnummern (für Begünstigtenbezeichnungen)
  • Medizinische Informationen (für Patientenverfügungen)
  • Finanzkontonummern (für Vollmachten über Vermögen)
  • Daten minderjähriger Kinder (für Sorgerechtsdokumente)

Der Vorab-Upload sollte TLS 1.3 und Verschlüsselung im Ruhezustand verwenden. Für Entwürfe, die vor der Sitzung zirkulieren — zwischen Anwalt und Mandant, zwischen Unterzeichner und Empfänger — empfiehlt sich eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung mit Passphrasenschutz. HexaTransfer eignet sich für diese Vorab-Zirkulation: Datei ablegen, clientseitig mit AES-256-GCM verschlüsseln, Link teilen. Kostenlos testen unter https://hexatransfer.com.

Grenzüberschreitende Anerkennung und Apostille

Die Verwendung deutscher Notariatsurkunden im Ausland erfordert in der Regel eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 (120+ Vertragsstaaten). Die Apostille beglaubigt die Unterschrift des Notars und seine Bestellung für die internationale Verwendung:

  1. Dokument in Deutschland notariell beurkundet
  2. Einreichung beim zuständigen Oberlandesgericht für die Apostille
  3. Apostilliertes Dokument in anderen Haager-Vertragsstaaten anerkannt

Digitale Apostillen (e-Apostillen) existieren im Rahmen des e-APP-Programms der Haager Konferenz und werden in vielen Unterzeichnerstaaten akzeptiert. Für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens ist die konsularische Legalisation erforderlich.

Hybrider Workflow: Digital und Papier

Nicht jede Beurkundung geht vollständig digital. Gründe:

  • Grundbuchamt akzeptiert keine elektronischen Unterlagen
  • Zielland erfordert eine Papieroriginal
  • Dokumenttyp aus dem digitalen Verfahren ausgeschlossen (bestimmte Erbrechtsakte)
  • Unterzeichner kann KBA nicht bestehen

Hybride Workflows: Digitale Sitzung für die Unterzeichnung, dann Ausdruck einer beglaubigten Papierkopie für die Registrierung oder internationale Verwendung. Die Beglaubigungssprache bescheinigt, dass das Papier eine echte Kopie des elektronisch beurkundeten Originals ist.

Schutz der Notarseigenen Aufzeichnungen

Ein Notaramt trägt persönliche Haftung. Schutzmaßnahmen:

  • Notariatsregister verschlüsseln
  • AV-Aufzeichnungen unabhängig von der Plattform sichern
  • Gedruckte oder Offline-Liste abgeschlossener Akte mit Dokumentenreferenzen führen
  • Staatliche Anforderungen für den Transfer von Unterlagen bei Amtsniederlegung kennen

Die technischen Infrastrukturanforderungen — DSGVO Art. 32-konforme Verschlüsselung, BSI-Grundschutz-konforme Speicherung — ergänzen die berufsrechtlichen Pflichten nach der Bundesnotarordnung.

Ausblick auf die Notarisierung der Zukunft

Die Digitalisierung notarieller Akte in Deutschland schreitet voran. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Behörden zur Digitalisierung bis 2025. Die Bundesnotarkammer entwickelt mit BRAK und BMJ Lösungen, die die Sicherheitsanforderungen für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen. Für alle anderen Beurkundungen — von Gesellschaftsverträgen bis zu Patientenverfügungen — sind sichere Übertragungskanäle für Vor- und Nachbeurkundungsphasen bereits heute unverzichtbar.

Die technischen Grundlagen — Identitätsverifizierung, digitale Zertifikate, AV-Aufzeichnung, verschlüsselte Speicherung und nachgelagerter Transfer — funktionieren zuverlässig. Die verbleibende Reibung liegt in rechtlichen Varianzen und einigen Transaktionstypen, die weiterhin nasse Tinte erfordern.

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