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Branchenlosungen

Litigation Support Dateifreigabe: Team Collaboration

Enable efficient litigation support mit secure Datei sharing. Coordinate legal teams, manage exhibits, und share case materials securely.

Die DSGVO-Bußgelder gegen Kanzleien, die Mandantendaten über ungesicherte Kanäle übermittelten, überschritten 2024 erstmals die 5-Millionen-Euro-Marke — ein klares Signal, dass Litigation Support Dateifreigabe keine IT-Nebensache ist. Prozessführungsteams koordinieren Leadpartner, Anwälte, Paralegals, Litigation-Support-Spezialisten, Sachverständige, Co-Counsel, Jury-Berater, Grafikdesigner und Gerichtsreporter rund um ein gemeinsames Aktenmaterial: Schriftsätze, Produktionen, Zeugenaussagen, Anlagen, Gutachten und Prozessvorbereitungsordner. Das Dateivolumen reicht von 5 GB bei einem kleinen Handelsstreit bis 5 TB bei einem unternehmenskritischen Verfahren.

Das Dateilandschaftsprofil eines Verfahrensteams

Ein typisches mittelgroßes Prozessführungsteam verwaltet:

  • Schriftsatzordner — Klageschrift, Klageerwiderung, Anträge, Beschlüsse; 50–200 Dokumente à ~500 KB
  • Produktionsset — von der Gegenseite erhalten; 50.000–500.000 Dokumente
  • Eigene Produktion — 20.000–200.000 an die Gegenseite übermittelte Dokumente
  • Zeugenaussagen — Transkripte, Videodateien (300–800 MB je Aufnahme), Anlagen, Berichtigungen
  • Sachverständigenmaterial — Gutachten, zugrundeliegende Daten, Sicherungsdokumentation
  • Rechtsmemos — internes Arbeitsprodukt zu spezifischen Rechts- und Sachfragen
  • Prozessmaterialien — Zeugenbinder, Anlagenlisten, Demonstrativbeweise, Geschworenenanweisungen

Jede Kategorie hat unterschiedliche Zugriffsmuster. Schriftsätze werden täglich aufgerufen. Zeugenaussagen-Videos werden einmal gesehen und dann nach Seite und Zeile referenziert.

Zentrales Repository und einzige Wahrheitsquelle

Das schlimmste Litigation-Support-Problem: fünf unvollständige Kopien der Akte, keine davon aktuell. Die Lösung: ein autoritatives Repository mit Änderungsverfolgung.

Optionen:

  • Dokumentenmanagementsystem (iManage, NetDocuments) — gut für Schriftsätze, Memos, Korrespondenz
  • eDiscovery-Prüfplattform (Relativity, Everlaw, DISCO) — gut für Produktionen und Zeugenaussagenverwaltung
  • Fallverwaltungsplattform (Clio, MyCase) — integriert Akte, Zeit und Abrechnung; skaliert schlecht für große Verfahren
  • Benutzerdefinierte SharePoint- oder Box-Site — flexibel, erfordert aber Einrichtungsdisziplin

Koordination mit Co-Counsel

Große Verfahren ziehen Co-Counsel nach sich — eine Kanzlei am Gerichtsort, eine Spezialkanzlei für eine spezifische Frage, eine begleitende Kanzlei. Der Zugang zum Aktenmaterial erfordert:

  • Zugriffskontrollen, die die Exposition auf das Verfahren beschränken
  • Gemeinsames Verteidigungsabkommen für privilegierte Freigaben
  • Kompatible Formate (.docx, .pdf, Load-Files)
  • Versionskontrolldisziplin

HexaTransfer eignet sich für Ad-hoc-Co-Counsel-Transfers: Ordner ablegen, clientseitig mit AES-256-GCM verschlüsseln, Link teilen, Passphrase setzen, Transfer protokollieren. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt sicher, dass kein Dritter — auch nicht der Anbieter — auf die Mandantendaten zugreift. Kostenlos testen unter https://hexatransfer.com.

Sachverständige: Der hochsensible Kanal

Sachverständige erhalten Material unter spezifischen Protokollen:

  • Auftragsschreiben zur Definition von Umfang und Vertraulichkeit
  • Betrachtete Materialien — alles, was an den Sachverständigen gesandt wird, ist potenziell offenlegungspflichtig
  • Gutachtenentwürfe — in Deutschland über anwaltliche Verschwiegenheit geschützt

Was an einen Sachverständigen übermittelt wird, wird Teil des "betrachteten Materials". Deshalb kuratieren Prozessteams sorgfältig. Das Übertragungstool für Sachverständigenmaterial sollte:

  • Genau protokollieren, was übertragen wurde
  • Unbeabsichtigte Überoffenbarung verhindern (Wasserzeichen, Link-Scoping)
  • Widerruf ermöglichen, wenn der Umfang sich ändert
  • Unterlagen auf Anforderung zur Vorlage bereithalten

Zeugenaussagen-Dateien und Videotranskripte

Eine ganztägige Zeugenaussage erzeugt:

  • Beglaubigtes Transkript (400–600 Seiten, 2–5 MB)
  • Grobes ASCII für die sofortige Anwaltsverwendung
  • Videodatei (300–800 MB als MP4)
  • Anlagendatei (separat nummeriert)
  • Berichtigungsblatt

Für den Transfer gilt: Sachverständige wollen Rohtranskript und Anlagen oft innerhalb von 48 Stunden; beglaubigte Kopien für den Mandanten folgen innerhalb einer Woche. Videokomprimierung ist relevant — 800 MB rohes Zeugenaussage-Video komprimiert auf 300–400 MB mit H.264.

Prozesspräsentation und Anlagenmanagement

Prozesvorbereitung verdichtet Monate Prozessarbeit in Wochen intensiver Zusammenarbeit:

  • Anlagenlisten — in Excel, Relativity oder einem dedizierten Tool verwaltet
  • Zeugenbinder — pro Zeuge zusammengestellt mit Schriftsätzen, Auszügen und Anlagen
  • Demonstrativbeweise — von Grafikanbietern gestaltet, mit dem Prozessteam abgestimmt
  • Prozesspräsentationssoftware — TrialDirector, OnCue oder Sanction

Der Dateitransfer während der Prozesvorbereitung ist konstant: aktuelle Anlagenliste an den Grafikanbieter senden, überarbeitetes Eröffnungsplädoyer an den Prozessanwalt weitergeben.

Gerichtstechnologie und Echtzeittransfer

Im Verfahren benötigt das Team sofort verfügbare Dateien. Für die vorbereitende Bereitschaft:

  • Alle Anlagen vorab in die Prozessplattform geladen mit konsistenter Nummerierung
  • Physisches Anlagenbuch in gleicher Reihenfolge
  • Elektronische Anlagen auch als PDFs für den Fall von Technikausfällen
  • Technische Probefahrt im eigentlichen Gerichtssaal

Dateitransfer während des Verfahrens erfolgt über WLAN im Hotel, Gastnetzwerke am Gerichtsgebäude oder mobile Hotspots. Gehen Sie davon aus, dass jedes dieser Netzwerke ausfallen kann. Lokale Kopien aller kritischen Dateien vorhalten. TLS 1.3 für alle Übertragungen — auch über unbekannte Netzwerke — ist Mindeststandard.

Einarbeitung von Anwälten und Paralegals in das Verfahren

Neue Teammitglieder, die mitten im Fall dazustoßen, müssen sich schnell einarbeiten. Das Einarbeitungspaket enthält typischerweise:

  • Falloverview-Memo mit Schlüsseldaten
  • Aktuelle Schriftsätze und Beschlüsse
  • Produktionsübersicht
  • Schlüsseldokumentenliste mit Anmerkungen
  • Zeugen- und Sachverständigenübersicht
  • Entdeckungskalender

Die Übermittlung dieses Pakets als strukturierter Ordner per verschlüsseltem Transfer mit Lesebestätigung dokumentiert das Einarbeitungsereignis und verschafft dem neuen Teammitglied einen sauberen Startpunkt.

Aktenabschluss und Archivierung

Wenn das Verfahren endet — Vergleich, Abweisung, letzte Berufung erschöpft — konsolidiert die Akte für die Archivierung:

  • Ausgeführter Vergleich und verwandte Dokumente
  • Endurteil oder Beschluss
  • Aufbewahrung von Produktionen gemäß ESI-Protokoll
  • Vernichtung von Kopien bei Anbietern
  • Mandantenkopie der geschlossenen Akte
  • Kanzleiakte gemäß Berufs- und Versicherungsregeln

Die Archivierungsübertragung ist oft die größte Einzelübertragung des Verfahrens — alles gebündelt in ein verschlüsseltes Archiv zur Langzeitaufbewahrung. Ein Manifest mit SHA-256-Hashes ermöglicht Integritätsprüfungen Jahre später. Die DSGVO-Aufbewahrungsfristen nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. e sind dabei zu beachten.

Litigation-Support-Dateifreigabe ist nicht glamourös, aber Teams, die es gut machen, übertreffen jene, die es nicht tun. Disziplinierte Repositories, konsistente Benennung, protokollierte Transfers und ein klarer Lebenszyklus von der Eröffnung bis zur Archivierung verwandeln Chaos in einen handhabbaren Workflow.

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