Sichere Dateifreigabe für HR Departments
Schützen Sie employee data mit secure HR Datei sharing. Verwalten Sie onboarding documents, contracts, und sensitive personnel records safely.
Personalabteilungen verwalten einige der sensibelsten Daten im Unternehmen — Sozialversicherungsnummern, Gesundheitsdaten, Hintergrundprüfungen, Leistungsbeurteilungen — und die meisten dieser Informationen laufen über E-Mail, den denkbar schlechtesten Kanal. Die DSGVO Art. 9 stuft Gesundheitsdaten, biometrische Daten und gewerkschaftliche Zugehörigkeit als besondere Kategorien ein, die erhöhten Schutz erfordern. Das BDSG § 26 regelt die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis. Dazu kommen das TTDSG für elektronische Kommunikation und betriebliche Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG. Eine vertretbare HR-Dateifreigabe-Architektur kombiniert ein HRIS (Workday, HiBob, Personio) für persistente Datensätze, ein Ende-zu-Ende-verschlüsseltes Übertragungstool wie HexaTransfer für Einzelsendungen an Kandidaten und Leistungsträger, sowie eine DLP-Richtlinie, die die Weiterleitung markierter Personalakten blockiert.
Was „sensibel" im HR-Kontext bedeutet
Mitarbeiterdaten umfassen mehrere Sensibilitätsstufen:
- Identifikationsdaten: Personalausweis, Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer
- Finanzdaten: Bankverbindungen, Pfändungsbeschlüsse, Steuerklasse und Lohnsteuermerkmale
- Gesundheitsdaten: BEM-Unterlagen, Arbeitsunfähigkeitsnachweise, Schwerbehinderungsausweise (DSGVO Art. 9, besondere Kategorie)
- Biometrische Daten: Fingerabdrücke oder Gesichtsscans für Zeiterfassung (DSGVO Art. 9, besondere Kategorie; erfordert Betriebsvereinbarung)
- Leistungsdaten: Beurteilungen, Abmahnungen, Kündigungsunterlagen, Austrittsgespräche
- Untersuchungsdaten: Beschwerden wegen Belästigung, interne Ermittlungsberichte, rechtliche Hold-Dokumente
Ein Verstoß, der eine dieser Kategorien betrifft, löst die Meldepflicht nach DSGVO Art. 33 und Art. 34 aus. Bußgelder gemäß DSGVO Art. 83 können bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Dokumentenerfassung beim Onboarding
Neue Mitarbeitende senden in den ersten 72 Stunden zahlreiche Dokumente ein: Ausweiskopien, unterschriebene Arbeitsverträge, Steuerformulare, Bankdaten für die Gehaltsüberweisung. Der Erfassungsflow entscheidet, ob diese Daten in einer kontrollierten Umgebung bleiben oder in persönliche E-Mail-Archive sickern.
Best-Practice-Onboarding-Eingang:
- Dem Kandidaten einen markierten, passwortlosen Upload-Link senden
- Spezifische Dokumente mit klaren Labels anfordern (Lichtbildausweis, Sozialversicherungsausweis, Steuer-ID)
- Mobile Foto-Uploads für Ausweisdokumente akzeptieren
- Den Link nach 14 Tagen automatisch ablaufen lassen
- Uploads direkt ins HRIS leiten, nicht in HR-Postfächer
- Lokale Kopien löschen, sobald der HRIS-Eingang bestätigt ist
Plattformen, die dies nativ unterstützen: Personio Onboarding, HiBob, Workday Onboarding, Rippling. Wenn das HRIS keinen guten Kandidaten-Upload-Flow bietet, ein verschlüsseltes Übertragungstool mit benutzerdefinierter Subdomain verwenden.
Vertragsunterzeichnung und Personalaktenführung
Der Arbeitsvertrag ist das grundlegende Personaldokument. Elektronische Signaturen sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen wirksam — für einfache Schriftformklauseln reicht eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach eIDAS-Verordnung. Für Klauseln mit gesetzlicher Schriftformerfordernis (z. B. Befristungsabreden nach TzBfG § 14) ist die QES oder eigenhändige Unterschrift zwingend.
Beim Transfer von Vertragsunterlagen:
- Entwürfe nur über den vorgesehenen Kanal (HRIS oder sicheres Portal) versenden, nicht per unverschlüsselter E-Mail
- Endversionen nach der Unterzeichnung unverzüglich in das HRIS laden und lokale Arbeitskopien löschen
- Zugriffsrechte auf Vertragsdetails auf die an der Verwaltung beteiligten HR-Mitarbeitenden beschränken
- Audit-Log des Kanals als Zustellungsnachweis aufbewahren
Hintergrundprüfungen und Referenzdaten
Externe Dienstleister für Hintergrundprüfungen (DSGVO-konform und mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28) geben ihre Berichte über eigene Portale zurück.
Wenn Sie einen Bericht intern teilen müssen — etwa mit einer Führungskraft zur Risikobeurteilung — nicht herunterladen und per E-Mail versenden. Nutzen Sie die Shared-Link-Funktion des Anbieters oder exportieren Sie in ein passwortgeschütztes PDF mit 48-Stunden-Ablauf. Das BDSG § 26 und das AGG begrenzen den Personenkreis, der Zugang zu Bewerberdaten haben darf; ein Zugriffsprotokoll führen.
Ablehnungsschreiben nach dem AGG müssen den Kandidaten zuverlässig erreichen. Per nachverfolgbarer elektronischer Zustellung mit Empfangsbestätigung senden.
Leistungsbeurteilungen und Kündigungsunterlagen
Leistungsdaten werden zu Beweismitteln in Rechtsstreitigkeiten. Abmahnungen, schriftliche Verwarnung und Kündigungspakete müssen so erstellt, zugestellt und aufbewahrt werden, dass sie einer Überprüfung standhalten.
Zustellungsstandards:
- Formelle Beurteilungen: im HRIS unterzeichnet oder über eine E-Signatur-Plattform (DocuSign, Adobe Acrobat Sign), die ein manipulationssicheres Zertifikat erzeugt
- Abmahnungen: persönlich oder über ein aufgezeichnetes Videogespräch zugestellt, mit nachfolgendem elektronischen Exemplar per sicherem Transfer
- Kündigungspakete: Trennungsvereinbarung, letzter Gehaltsnachweis, Informationen zur Weiterbeschäftigung; per sicherem Link mit Passwort zustellen
Alles für den längeren der folgenden Zeiträume aufbewahren: die in Ihrer Jurisdiktion geltende Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche (in Deutschland 3 Jahre, für manche Ansprüche länger) oder Ihre Dokumentenaufbewahrungsrichtlinie. Sieben Jahre ist ein verbreiteter Standard.
Untersuchungen und rechtliche Haltefristen
Beschwerden wegen Belästigung, Diskriminierungsvorwürfe und interne Ermittlungen erzeugen Dokumente, die möglicherweise als Gerichtsbeweis dienen. Die Beweismittelkette ist entscheidend.
Während einer aktiven Untersuchung:
- Alle Gesprächsnotizen, Zeugenaussagen und Beweise in einem dedizierten, zugangsbeschränkten Ordner speichern (nicht auf privaten Laufwerken)
- Ein Dokumentenmanagementsystem mit Audit-Logs verwenden (für größere Verfahren: Relativity, Exterro; für kleinere: gesicherter SharePoint-Bereich)
- Alle betroffenen Mitarbeitenden und Verwahrer unter rechtliche Haltefrist stellen — keine Löschung, kein automatischer Ablauf
- Externe Kommunikation mit Rechtsberatern über privilegierte Kanäle leiten
Nach Abschluss der Untersuchung die Akte gemäß Aufbewahrungsrichtlinie archivieren.
Grenzüberschreitende Übertragungen
Multinationale Unternehmen verschieben Mitarbeiterdaten ständig über Grenzen — von einer EU-Tochtergesellschaft zur US-Muttergesellschaft und umgekehrt. DSGVO Art. 44-49 beschränken Transfers aus der EU ohne Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR).
Praktische Schritte:
- SCCs mit jedem Nicht-EU-Anbieter aufrechterhalten, der EU-Mitarbeiterdaten verarbeitet
- EU-gehostete HRIS-Instanzen für EU-Mitarbeitende bevorzugen (Workday, SAP SuccessFactors, Personio bieten EU-Hosting)
- Für Ad-hoc-Transfers EU-rechtskonforme Tools mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen
- Den Transfer im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) dokumentieren
HexaTransfer unterstützt verschlüsselte Ad-hoc-Übertragungen ohne persistente Datenspeicherung — geeignet für grenzüberschreitende Einzel-Dokument-Transfers.
Ein Minimum-Viable-HR-Sicherheits-Stack
- HRIS: Workday, Personio, HiBob oder SAP SuccessFactors
- Sichere Übertragungen: Ende-zu-Ende-verschlüsselter Dienst für Kandidaten und Anbieter
- E-Signatur: DocuSign oder Adobe Acrobat Sign (qualifiziert für gesetzliche Schriftformerfordernisse)
- Passwort-Manager: 1Password Business oder Bitwarden Business
- MFA überall: Hardware-Schlüssel oder Authenticator-App
- Schriftliche Informationssicherheitsrichtlinie, jährlich überprüft
- Jährliche Phishing-Simulation und HR-spezifische Schulung
Einzelne Ad-hoc-Übertragungen sicher und ohne Kontoerstellung: https://hexatransfer.com
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